Fragen und antworten an unsere BEG

Häufige Fragen

Fragen zur Mitgliedschaft

Was brauche ich, um Mitglied werden zu können?

Jedes Mitglied benötigt einen Smart Meter, der es erlaubt die 15-Minuten-Werte auszulesen. Um die 15-Minuten-Werte auslesbar zu machen, muss beim Stromnetzbetreiber explizit darum angesucht werden – diese Option nennt sich IME (Intelligentes Messgerät Extended).

Sollte noch kein Smart Meter vorhanden sein, ist die BEG gerne behilflich solchen zu beantragen. Der Stromnetzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet innerhalb von 2 Monaten kostenlos einen Smart Meter zu installieren und innerhalb von 6 Monaten vollumfänglich verfügbar zu machen.

Muss ich Eigentümer sein, um Mitglied werden zu können?

Nein. Wenn du den Vertrag mit dem Stromnetzbetreiber abgeschlossen hast, darfst du auch den Stromanbieter wählen und darfst Mitglied der BEG werden.
Somit können auch Mieter:innen Mitglied der BEG werden. 

Wichtig ist jedoch, dass jede Änderung der Wohnverhältnisse unverzüglich bekanntgegeben wird. 

Ich wohne nicht in der Steiermark, kann ich trotzdem Mitglied werden?

Selbstverständlich. Die BEG ist österreichweit aktiv. Eventuell müssen wir vorab mit deinem Stromnetzbetreiber in Kontakt treten, um unseren Verein dort anzumelden und deine Teilnahme bekannt zu geben.

Ich habe keine Photovoltaik-Anlage, kann ich trotzdem Mitglied werden?

Selbstverständlich. Es werden sowohl Überschuss-Einspeiser, als auch Stromabnehmer benötigt, damit das System „Stromtransfer“ funktioniert. Du bist also herzlich willkommen.

Muss ich meine Bestandsverträge kündigen?

Nein, das ist nicht nötig. Die Bestandsverträge sind von der Mitgliedschaft in einer BEG nicht betroffen.

Für Stromabnehmer gilt: Zuerst wird der Bedarf soweit möglich von der BEG gedeckt, den Rest muss der Stromanbieter (z.B. Energie Steiermark) decken. Die BEG kann auch gar nicht den gesamten Strombedarf decken, da in der Nacht oder im Winter zu wenig bzw. kein Überschuss-Strom aus PV-Anlagen der anderen Mitglieder zur Verfügung steht.

Für Überschuss-Einspeiser gilt: Zuerst wird der Überschuss aus der PV-Anlage der BEG zur Verfügung gestellt. Falls diese nicht alles an die anderen Mitglieder verteilen kann, wird der Rest an den Stromabnehmer (z.B. OeMAG) weitergereicht.

Muss ich mich als Mitglied aktiv beim Verein beteiligen?

Das ist ganz dir überlassen. Wenn du willst, kannst du dich gerne jederzeit einbringen. Wenn du jedoch keine Lust dazu hast, bist du dazu nicht verpflichtet. Es findet alle 2 Jahre eine Mitgliederversammlung statt. Es wäre schön, wenn wir uns dort so zahlreich wie möglich treffen würden.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Beim Eintritt in den Verein fallen einmalig Beitrittsgebühren an. 
Die Höhe des Beitrags wird im Vorstandsbeschluss zur Beitragsinformation“ der jeweiligen Energiegemeinschaft unseres Bündnisses geregelt und ist im Download-Bereich verfügbar. 
Das Serviceentgelt ist bereits im Energiebezugspreis enthalten. Davon abgesehen, fallen keine weiteren Gebühren, Beiträge oder Kosten für die Mitglieder an.

Fragen zu Abrechnung und Tarifen

Wie lange sind die Preise gültig und wer ändert sie?

Die Preise werden für ein Jahr im Voraus fixiert und können quartalsmäßig angepasst werden. Die Anpassung erfolgt durch den Vorstand mittels Vorstandsbeschluss. Dabei wird stets darauf geachtet, dass alle Mitglieder profitieren und die Preise langfristig stabil gehalten werden ohne die aktuellen Marktpreise außer Acht zu lassen.  Ziel ist es auch zu hohe Gewinne bzw. Verluste für den Verein am Jahresende zu vermeiden.

Nimmt der Verein meinen gesamten Strom ab?

Nein, leider wird das nicht immer möglich sein. Es wird alle 15 Minuten ermittelt, ob die Menge an Überschuss-Strom mit dem Bedarf zusammen passt. Im Sommer zur Mittagszeit wird vermutlich zuviel Überschuss-Strom vorhanden sein und daher nicht alles von den Mitgliedern abgenommen.

Deckt der Verein meinen gesamten Strombedarf ab?

Nein, leider wird das nicht immer möglich sein. Es wird alle 15 Minuten ermittelt, ob die Menge an Überschuss-Strom mit dem Bedarf zusammen passt. Im Winter oder in der Nacht wird kein bzw. kaum Überschuss-Strom vorhanden sein und daher nicht der gesamte Bedarf der Mitglieder abgedeckt werden können.

Wir rechnen damit, dass zirka 40 – 50 % des Jahresstrombedarfs abgedeckt werden können. Wer eine Poolpumpe, Klimaanlage oder einen Elektro-Warmwasser-Boiler besitzt oder regelmäßig zuhause kocht und bäckt kann einen höheren Prozentsatz erreichen.

Wir versuchen jedenfalls durch Bewusstseinsbildung und hilfreiche Tipps, diesen Wert zu erhöhen.

Was passiert, wenn dem Verein zu wenig Strom zur Verfügung steht?

Falls dem Verein durch seine Mitglieder (Überschuss-Einspeiser) zu wenig Strom zur Verfügung gestellt wird, erfolgt die Belieferung wie bisher durch den selbst gewählten Stromlieferanten. Bestandsverträge mit den Stromlieferanten bleiben nämlich ungeändert bestehen und müssen nicht gekündigt werden. 

Wenn alle profitieren, wo ist der Haken?

Gute Frage! Bisher wurde der Vorstand noch nicht fündig. Bitte hilf mit, uns regelmäßig selbst zu hinterfragen.

Technische Fragen

Was ist die Zählpunktnummer und wo finde ich diese?

Die Zählpunktnummer ist ein einzigartige 33-stellige alphanummerische Nummer, die das Messgerät eindeutig identifiziert. Die Zählpunktnummer setzt sich wie folgt zusammen:

– 2 Stellen mit dem Länderkennung (z.B. AT)

– 6 Stellen für die Bezeichnung des Netzbetreibers (z.B. 008000)

– 5 Stellen für die Postleitzahl (z.B. 08073)

– 20 Stellen für den individuellen Zählpunkt (alphanummerisch, A-Z, 0-9)

Die Zählpunktnummer darf nicht mit der Anlagennummer verwechselt werden.  Du findest die Zählpunktnummer auf der Jahresendabrechnung und auf dem Netzzugangsvertrag. 

Was ist ein Smart Meter?

Smart Meter sind digitale Zählgeräte zur Erfassung des Stromverbrauchs in regelmäßigen Zeitintervallen. Die Verbrauchswerte werden an den Netzbetreiber übertragen, so dass ein Ablesen vor Ort nicht mehr erforderlich ist. 

Nähere Informationen findest du auf der Homepage von E-Control

Was bedeutet IME im Zusammenhang mit Smart Meter?

IME steht für „Intelligentes Messgerät Extended“, also mit erweiterter Funktionalität. Hier werden 15-Minuten-Werte gemessen und einmal täglich im Nachhinein an den Netzbetreiber übermittelt. 

Diese Funktionalität ist zwingend notwendig, um am „Stromtransfer“ der BEG teilzunehmen und von den Vorteilen der BEG profitieren zu können.  

Nähere Informationen findest du auf der Homepage von E-Control

Allgemeine Fragen

Was unterscheidet die Energiegemeinschaften dieses Bündnisses von anderen?

Laut derzeitigem Stand gibt es ca. 400 BEGs, ca. 2000 EEGs und ca. 2000 GEAs, die im EDA-Anwenderportal (zentrale Abwecklungsstelle für die Datenübermittlung) gelistet sind. Ein Vergleich allen anderen Energiegemeinschaften ist schwer und wurde nicht angestrebt.

Bei der Recherche gab es einige gute/bessere Angebote für den Einspeisetarif, allerdings waren meist die sonstigen Beiträge höher. Eine Reduktion der Netzkosten trifft für BEGs nicht zu, wohl aber für EEGs und GEAs. Dafür haben BEGs jedoch eine größere Reichweite und Flexibilität bei der Mitgliederwahl. Den Gesamtvorteil (nicht nur den finanziellen) muss jeder für sich ermitteln.

Was jedoch für die Energiegemeinschaften im „Bündnis Energiegemeinschaft en Steiermark“ gilt, ist dass der Vorstand versucht die Ausgaben für Verwaltung und Organisation so niedrig wie möglich zu halten und jegliche Profite den Mitgliedern durch Anpassung der Tarife zugute kommen zu lassen. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und erlaubt sich lediglich eine minimale Aufwandsentschädigung, sollte die finanzielle Lage des Vereins es zulassen.

Egal für welche Energiegemeinschaft du dich entscheidest, wichtig ist, dass wir als Gesellschaft die Energiewende so schnell und gut wie möglich schaffen. Es würde uns jedoch sehr freuen, wenn du dich dafür entscheidest Mitglied bei uns zu werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ gibt einen tollen Überblick zum Thema Energiegemeinschaften
(https://energiegemeinschaften.gv.at/)

Die „Energieagentur Steiermark“ ist Ansprechpartner für Energiegemeinschaften in der Steiermark
(https://www.ea-stmk.at/)

Die rechtlichen Grundlagen (ElWOG 2010) für Bürgerenergiegemeinschaften sind am Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) verfügbar
(https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2010/110/P16b/NOR40236276#:~:text=Paragraph%2016%20b%2C,Energie%20verbrauchen%2C%20speichern%20oder%20verkaufen.)

Informationen über den OeMAG Marktpreis findest du hier
(https://www.oem-ag.at/de/marktpreis/)

Informationen über die aktuellen Strompreise findest du am Portal von E-Control
(https://www.e-control.at/tarifkalkulator#/)